Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Marktmanipulation
 
Der Begriff „Marktmanipulation“ bezeichnet alle unberechtigten Maßnahmen eines Marktteilnehmers, die darauf abzielen, die Kursentwicklung bestimmter ausgewählter Finanztitel zu beeinflussen. Sie wird auch Kurs- oder Aktienmanipulation genannt. Als rechtliche Grundlage dafür ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) heranzuziehen. Hier wird die Überwachung des Verbots der Marktmanipulation geregelt.
Demnach zählen die folgenden Maßnahmen in den Bereich der Marktmanipulation:

•    Veröffentlichung unrichtiger oder irreführender Angaben über Umstände, die Kurs eines Titels beeinflussen können bzw. für dessen Bewertung maßgebend sind

•    Verschweigen von Kursbeeinflussenden Informationen

•    Durchführung von Geschäften oder Kauf- oder Verkaufsorders, die falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- bzw. Marktpreis eines Titels geben oder sogar ein künstliches Preisniveau herbeiführen

•    Kursbeeinflussende Täuschungshandlungen

Die Marktmanipulation bezieht sich nach WpHG auf die folgenden Finanzinstrumente:

•    an einer inländischen Börse zum handel zugelassene Titel
•    in den regulierten Markt oder in den Freiverkehr einbezogene Titel
•    in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Handel am organisierten Markt zugelassene Titel
•    in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Handel am organisierten Markt zugelassene Titel

Zudem gilt die Regelung für Waren und ausländische Zahlungsmittel wie Auszahlungen, Anweisungen und Schecks.

Als Marktmanipulation gilt es allerdings nicht, wenn die Handlung des Marktteilnehmers mit der allgemeinen Marktpraxis des jeweiligen Marktes vereinbar ist und er legitime Gründe hierfür hat.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Marktmanipulation, Kursmanipulation, Aktienmanipulation, Manipulation, Börse, Verbot der Manipulation
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten