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Matrikularbeitrag
 
Der Matrikularbeitrag ist eine in der Regel nicht zweckgebundene, finanzielle Umlage von nachgeordneten Teilgebieten an höher staatliche Instanzen. Die Bezeichnung fand vor Allem in der Geschichte Anwendung, wird aber auch heute noch teilweise für bestimmte finanzielle Umlagen genutzt.
Speziell in der geschichtlichen Entwicklung findet man Matrikularbeiträge. So mussten unter Anderem die in den Reichsmatrikeln (Verzeichnis) aufgelisteten Reichsstände (Personen, die eine Sitz und eine Stimme im Reichstag hatten) eine solche Zahlung an das Heilige Römische Reich entrichten. Sie galt hier als eine Art der damaligen Reichssteuer.

Auch im föderal gegliederten Bundesstaat waren die Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes zur Zahlung von Matrikularbeiträgen an den Zentralstaat verpflichtet.

Eine weitere Anwendung ist im deutschen Kaiserreich wiederzufinden, wo die Finanzbeiträge der Länder zum Haushalt des Kaiserreichs als Matrikularbeitrag bezeichnet wurden. Er wurde in der Regel aus den allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten und berechnete sich in der Höhe üblicherweise nach der Einwohnerzahl der Länder. Die Wirtschaftskraft blieb also außen vor.
 
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Stichworte:
Matrikularbeitrag, Matrikularbeiträge, Matrikel, Matrikular
 
 
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