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Maut
 
Die Maut (auch Straßennutzungsgebühr genannt) ist eine Art Wegzoll. Hierbei handelt es sich um eine verpflichtende Zahlung zur Erlangung des Nutzungsrechts für Bauwerke wie Straßen, Brücken, Autobahnen etc. Daraus lässt sich erkennen, dass sowohl in als auch außerhalb der Stadt eine Maut erhoben werden kann. Demnach differenziert man grundsätzlich zwischen urbaner und interurbaner Maut.
In Deutschland unterscheidet man zusätzlich zwischen der Pkw-Maut und der Lkw-Maut, wobei letztere die bisher einzige Straßennutzungsgebühr ist, die auf deutschen Straßen erhoben wird. Die Straßennutzungsgebühr für Personenkraftwagen wird zwar schon seit Jahren heiß diskutiert, wurde bisher aber stets mit Hinweis auf die bereits bestehenden hohen Belastungen für die Verbraucher abgelehnt.

Lkw-Maut
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen  (Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge, kurz ABMG). Demnach ist die Maut für die Benutzung von Bundesautobahnen mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zu entrichten, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

•    ausschließlich für den Güterkraftverkehr
•    zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen

Zu den mautpflichtigen Personen zählt jene, die während der mautpflichtigen Nutzung …

… Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist,
… über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt oder
… das Motorfahrzeug führt.

Durch die Erhebung einer Maut sollen vor Allem die folgenden Ziele erreicht werden:

•    Finanzierung der Straßeninfrastruktur
•    Begleichung der Betriebskosten
•    Staureduktion
•    Effizientere Straßennutzung
•    Umweltentlastung
•    Zusätzliche Einnahmen der öffentlichen Hand
etc.
 
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Stichworte:
Maut, Straßennutzungsgebühr, Straße, Autobahn, Bundesautobahn, urbane Maut, intraurbane Maut, Lkw-Maut, Pkw-Maut
 
 
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