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Mehrwertsteuer
 
Der Begriff „Mehrwertsteuer“ (kurz: MwSt) ist eine andere Bezeichnung für die „Umsatzsteuer“ (kurz: USt) und bezieht sich in der Wortwahl auf den Mehrwert von Gütern bzw. Leistungen, d.h. dem Erlös aus einem solchen Geschäft. Dieser bildet auch die Grundlage für die Berechnung der Steuer.
Die rechtlichen Grundlagen für diese Steuer sind unter Anderem das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Umsatzsteuerverordnung (UStVO).

Bereits im Mittelalter konnte man Formen einer Mehrwertsteuer erkennen. Im 15. Jahrhundert sprach man zunächst von so genannten „Akzisen“ und im Jahre 1916 wurde dann die sogenannte Stempelsteuer eingeführt. Bereits 2 Jahre später (1918) folgte eine Allphasen Bruttoumsatzsteuer, die sogar bis 1967 Gültigkeit hatte. Im Jahre 1978 wurde schließlich im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (EG) das System der Mehrwertbesteuerung mit Vorsteuerabzug eingeführt, welches noch bis heute durchgeführt wird.

Die Mehrwertsteuer ist eine besondere Form der Verkehrssteuer, denn sie wird auf der Grundlage eines Tauschaktes sowohl im Rechts- als auch im Wirtschaftsverkehr erhoben. Der Steuersatz der Mehrwertsteuer beträgt seit dem 01. Januar 2007 19 %, wobei sich der ermäßigte Steuersatz auf 7 % beläuft. Letzterer wird unter Anderem auf die folgenden Güter und Leistungen gezahlt:

- Aufzucht und Halten von Vieh
- Umsätze in Schwimmbädern
- Personenbeförderung im Schienenverkehr
- Personenbeförderung auf Schiffen
etc.

Ausschließlich Unternehmen sind dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer abzuführen. Zu den steuerpflichtigen Bereichen gehören alle Transaktion von der Güter-/ Leistungserstellung bis zum Verkauf an den Endverbraucher. Seitens des Verbrauchers zählt sie deshalb zu den indirekten Steuern, da sie zwar durch den Preis auf die Waren und Dienstleistungen auf ihn abgewälzt aber erst durch die Unternehmen abgeführt wird. Die Konsumenten zahlen somit indirekt an den Staat.

International gesehen gibt es bezüglich dieser Steuer trotz der Europäischen Gemeinschaft noch große Unterschiede. Beispielsweise gilt in Dänemark ein Steuersatz von 25 %, wo hingegen im vereinigten Königreich nur 17,5 % und in Luxemburg sogar nur 15 % erhoben werden.
 
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Stichworte:
Mehrwetsteuer, MwSt., Umsatzsteuer, USt, UStG, Mehrwert, Steuer, Steuersatz
 
 
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