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Mehrzuteilungsoption
 
Die Mehrzuteilungsoption ist eher bekannt als Greenshoe-Option und meint ein Recht des Emissionskonsortiums bzw. der Konsortialbanken, bei erhöhter Nachfrage nach den ausgegebenen Finanztiteln nachträglich zusätzliche Wertpapiere zum Emissionspreis auszugeben. Es handelt sich demnach also um eine Emissionsreserve des Emittenten.
Mehrzuteilungsoptionen werden also immer dann in Anspruch genommen, wenn eine Neuemission überzeichnet ist, d.h. es wird mehr nachgefragt als Angebot vorhanden ist. Für solche Fälle hält der Emittent eine entsprechende Reserve bereit, auf die die mit der Emission vertrauten Banken ganz oder teilweise zugreifen können. Üblich dabei ist, dass die Ausgabe der nachträglichen Finanztitel zu den gleichen Konditionen erfolgt wie die bereits emittierten Papiere im Rahmen des geplanten Emissionsvolumens.

Die Haltung entsprechende Reserven hat verschiedenen Ziele. Zum Einen soll die Nachfrage weitgehend gedeckt werden und zum Anderen dienen die zusätzlichen Werte der Kurssicherung, sofern es zu erheblichen Schwankungen kommen sollte.

Die Ausübung der Mehrwertoption ist innerhalb von 6 Wochen nach Börsengang möglich. Die Vereinbarung zwischen dem Emittenten und dem Konsortium kann aber auch abweichende Laufzeiten aufweisen. In der Regel macht die Reserve einen Wert von 10 bis 15 Prozent des Emissionsvolumens aus.

Das Risiko, das sich im Zuge der Ausübung einer Mehrwertoption ergibt, besteht für die bereits bestehenden Aktionäre. So kann es passieren, dass die Werte der Altaktien sinken und somit entsprechende wertmäßige Nachteile entstehen könnten (Verwässerungseffekt).
 
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Stichworte:
Mehrzuteilungsoption, Greenshoe, Greenshoe-Option, Mehrzuteilung, Option
 
 
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