Charakteristisch für das Memorandum of Understanding ist, dass die wesentlichen Vertragsinhalte noch nicht feststehen. Es werden lediglich die groben Rahmenbedingungen festgehalten.
So kann ein MoU beispielsweise die folgenden Eckpunkte umfassen: • Vertragspartner
• Bekundung des Interesses an der zukünftigen Transaktion
• Aufzeichnung bereits erzielter Gesprächsergebnisse
• Zeitplan
• Befristungen
• Bedingungen
• Vorbehalte
• Geheimhaltungsverpflichtung bezüglich erhaltener Informationen
• Hinweis auf die fehlende Bindungswirkung
etc.
Beispielsweise haben die Präsidenten der folgenden Nationalbanken am 20. Februar 2003 ein
MoU über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den nationalen Kreditregistern mit Weiterleitung der Informationen an die Kreditgeber unterzeichnet (Euroevidenz):
- Deutschland
- Belgien
- Frankreich
- Italien
- Österreich
- Portugal
- Spanien
Ab der Unterzeichnung der Absichtserklärung hatten die Unterzeichnenden 2 Jahre Zeit, die Voraussetzungen für den datenaustausch zu schaffen, um die Informationen aus den nationalen Kreditregistern transferieren zu können und dadurch auch Kreditgebern mit Sitz in einem anderen Teilnehmerland Informationen über die Verschuldungswerte der
Kreditnehmer zukommen zu lassen.