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Messegeld
 
Als Messegeld definiert man grundsätzlich die durch einen Aussteller an den Veranstalter einer Messe zu zahlende Gebühr zur Nutzung der Standfläche. Es wird daher oftmals auch als Standgebühr bezeichnet. Entrichtet wird es in der Regel in bar bzw. durch entsprechende Finanztransaktionen.
Messegeld meint aber auch eine Aufwandsentschädigung an einen Angestellten, der dienstlich auf Messen oder Ausstellungen fährt und von der Einnahme des Mittagmahles am sonst üblichen Ort verhindert ist. Es beträgt üblicherweise zwischen 10 und 30 Euro.
 
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Stichworte:
Messegeld, Messe, Geld, Gebühr, Standgeld, Standgebühr, Mittag, Aufwand, Aufwandsentschädigung
 
 
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