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Metaverbindung
 
Unter einer Metaverbindung bzw. einem Metageschäft versteht man im Finanzwesen eine Vereinbarung zwischen Marktteilnehmern, bestimmte Transaktionen durch einen einzigen Partner, den sogenannten Metisten, durchführen zu lassen. Es handelt sich also um ein gemeinsam durchgeführtes Rechtsgeschäft.
Sowohl der Kapitaleinsatz als auch die zukünftigen Gewinne und Verluste, die im Zuge der Transaktion entstehen, werden zwischen den Beteiligten auf Basis der zuvor vertraglich vereinbarten Bedingungen aufgeteilt (Meta-Vereinbarung). Für die Durchführung der Geschäfte und die Aufteilung der Anteile gründen die Metisten eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts (Innen-GbR).

Differenziert werden bei den Metaverbindungen die folgenden zwei Varianten:

1) Offenes Metageschäft
-> die Geschäftspartner der Metisten wissen über die gemeinschaftliche Geschäftspraxis Bescheid und treten auch mit dem Kollektiv in Kontakt

2) Verdecktes Metageschäft
-> die Geschäftspartner haben keine Einsicht auf die Metaverbindung und treten daher auch stets nur mit einem einzigen Metisten in Kontakt, d.h. die anderen Teilnehmer sind ihm nicht bekannt

Beispiele:
•    Konsortialkredite
•    Wertpapierarbitragen
 
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Stichworte:
Metaverbindung, Metageschäft, Metist, Metisten, Meta-Vereinbarung
 
 
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