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Mindestbietungssatz
 
Der Mindestbietungssatz ist ein im Rahmen des Zinstenderverfahrens durch die Zentralbank festgelegter Mindestsatz (auch akzeptierter marginaler Mindestsatz) und gibt den Geschäftsbanken den Zinssatz vor, den sie bei Abgabe ihrer Gebote hinsichtlich des gewünschten Zentralbankgeldes mindestens bieten müssen.
Die Festlegung eines Mindestbietungssatzes ist die am häufigsten verwendete Methode der Zentralbanken. Der Satz gibt dabei gleichzeitig einen Hinweis auf den geldpolitischen Kurs der Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), d.h. er hat eine Leitzinsfunktion eingenommen.

Gebote, die mit einem unter dem Mindestbietungssatz liegenden Zinssatzes abgegeben werden, werden von den Zentralbanken nicht berücksichtigt, d.h. sie nehmen am Zuteilungsverfahren nicht teil und erhalten kein Zentralbankgeld. Gebote, die genau zum Mindestbietungssatz abgegeben werden, werden gegebenenfalls repartiert. Darunter ist zu verstehen, dass die Gebote entsprechend der noch vorhandenen Menge an Zentralbankgeld gekürzt werden.
 
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Stichworte:
Mindestbietungssatz, Mindestsatz, marginaler akzeptierter Mindestsatz, Zinstender, Zinstenderverfahren. Leitzinsen
 
 
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