• Darlehensbetrag
• Darlehenslaufzeit
• Tilgungssatz
etc.
Die Banken sind auf Sicht der Aufsichtsbehörden verpflichtet, mindestens den festgesetzten Tilgungsbetrag einzufordern, d.h. von einer Erhöhung des Tilgungssatzes soll abgesehen werden, da es die Kreditnehmer noch stärker belastet. Gerät ein
Kreditnehmer also beispielsweise in Verzug, dann haben die Kreditinstitute den festgelegten Betrag einzufordern und nicht einfach den Tilgungssatz zu erhöhen. Es ist einem Institut nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aber erlaubt, den Betrag, um den der Schuldner in Verzug kommt, zu verzinsen.