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Mindestzuteilungsquote
 
Mit der Mindestzuteilungsquote verhält es sich wie mit dem Mindestzuteilungsbetrag bei Tenderverfahren der Europäischen Zentralbank (EZB). Demnach kann die EZB für die Geschäftsbanken eine Mindestzuteilungsquote festlegen, die den Teilnehmern des Tenderverfahrens einen Mindestbetrag garantiert.
Der Unterschied zum Mindestzuteilungsbetrag ist, dass hier vorerst entsprechend den Regelungen zum jeweiligen Tenderverfahren aussortiert wird, welche Gebote überhaupt in die Zuteilung einbezogen werden.
 
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Stichworte:
Mindestzuteilungsquote, Zuteilung, Quote
 
 
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