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Mischkonzern
 
Ein Mischkonzern (auch Multikonzern oder Konglomerat bezeichnet) ist ein Unternehmen mit diversen Tochtergesellschaften, das in die(den) verschiedensten Branchen und Wirtschaftsbereiche(n) expandiert bzw. bereits tätig ist. Charakteristisch dabei ist, dass die unterschiedlichen Wertschöpfungsketten üblicherweise nicht miteinander im Wettbewerb stehen.
Eine gesetzliche Regelung zu Mischkonzernen gibt es nicht. Lediglich die Finanzkonglomerate finden Niederschlag im Kreditwesengesetz (KWG) sowie im Finanzkonglomeratsgesetz. Grundsätzlich weisen sie aber sowohl Vor- als auch Nachteile auf.

1. Vorteile
•    Aktivität in verschiedenen Branchen
•    Diversifizierung des Angebots
•    Vermeidung der Abhängigkeit von einer einzelnen Branche
•    schnellere Sanierung bzw. schnellerer Verkauf einzelner Unternehmensteile möglich
•    neue Geschäftsfelder können zügig erschlossen werden
u.s.w.

2. Nachteile
•    Gefahr des zu großen Angebotes
•    unzureichende Ausnutzung der Synergieeffekte
•    Konzentration auf eine Branche nicht mehr möglich -> Gefahr des Qualitätsverlustes
•    Risiko von Fehlentscheidungen stärker
u.s.w.

In der Regel handeln Mischkonzerne unter einem Dach, d.h. eine Zentrale ist für die Verwaltung und Organisation des Konzerns verantwortlich, ohne sich in das operative Geschäft einzumischen. Dadurch bekommt der Mischkonzern Ähnlichkeit mit einer Holding. In Deutschland ist es zudem üblich, dass ein Konglomerat Überkreuzbeteiligungen mit der Finanzbranche eingeht. Wenige Regelungen hierzu sind im KWG zu finden.

Beispiele für Mischkonzerne:
•    General Electric
•    Hyundai
•    Mitsubishi
•    Samsung
•    Siemens AG
•    Tata-Group
•    Yamaha
 
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Stichworte:
Mischkonzern, Unternehmen, Siemens, Mischkonzerne, Konglomerat, Konglomerate, Finanzkonglomerat, Multikonzern
 
 
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