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Mistrade
 
Als Mistrade bezeichnet man einen Geschäftsabschluss mit Wertpapieren am Finanzmarkt, der unter einem nicht marktgerechten Preis zustande kam. Das wiederum kann daraus resultieren, dass beispielsweise technische Fehler in der Handelsplattform oder fehlerhafte Ordereingaben seitens der Trader vorhanden waren/ sind.
Bezüglich eines solchen fehlerhaften Geschäftsabschlusses findet man an jeder Börse entsprechende Mistrade-Regelungen in den Bedingungen für Wertpapierhandel an der jeweiligen Börsen, die die Aufhebung eines solchen Kontraktes ermöglichen. Die Investoren bzw. die von ihnen beauftragten Institute haben dafür einen Mistrade-Antrag zu stellen, der von der Börsengeschäftsführung geprüft und gegebenenfalls genehmigt wird. Der Antrag kann sowohl schriftlich als auch per Telefon, Fax oder E-Mail erfolgen.

Beispiel Frankfurter Wertpapierbörse (FWB):

Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse

Für die Aufhebung eines Geschäftes muss ein Antrag bei der Geschäftsführung gestellt werden (Mistrade-Antrag). Antragsberechtigt sind dabei …

•    Geschäftsparteien außer ein Clearing Mitglied und die Eurex Clearing AG
•    jeweilige rSpezialist
•    jeweiliger Quote-Verpflichteter

Beo fortlaufender Auktion hat der Antrag innerhalb von 2 Handelsstunden nach Zugang der Ausführungsbestätigung zu erfolgen. Gestellt werden kann er …

… schriftlich
… telefonisch
… per Telefax
… in elektronischer Form

Der Antrag hat vor Allem die folgenden Punkte zu umfassen:

1. Firma und Ansprechpartner des Antragstellers
2. Bezeichnung des Wertpapiers (Angabe von Name und ISIN)
3. Zeitpunkt, Volumen und Preis des Geschäfts
4. Angaben zum marktgerechten Preis
 
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Stichworte:
Mistrade, Mistrade-Antrag, Mistrade-Regel, Mistrade-Regelungen, Aufhebung, Börsengeschäft
 
 
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