Zu den üblichsten Monatsraten gehört die
Miete. Sie wird vom Mieter an den Vermieter gezahlt und ist rechtlich im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier ist unter Anderem festgelegt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten ist, nach denen sie bemessen wird.
Auch das Kreditwesen wird mit der Monatsrate besonders in Verbindung gesetzt. Hier stellt sie die
Leistungszahlung eines Kreditnehmers an den Kreditgeber dar.
Grundsätzlich besteht sie aus zwei Komponenten: a) Zinszahlung
b) Tilgungsleistung Basis für die Berechnung der Monatsrate ist unter Anderem: • Kreditbetrag
• Laufzeit
• Bonität
• mögliche Versicherungen
• Sicherheitsleistungen
etc.
Die Monatsrate kann sowohl nur aus einer der beiden Komponenten bestehen als auch beide miteinander kombinieren. Bei der letzten Variante differenziert man feste und variable Monatsraten.
1. Feste Monatsrate Hier spricht man auch von einer sogenannten Annuität. Sie beinhaltet sowohl Zins- als auch Tilgungsleistungen und ist kennzeichnend für ihre Kontinuität über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg. Während die Monatsrate selbst stetig gleich bleibt, verändert sich das Verhältnis der Zins- und Tilgungsleistungen innerhalb der Annuität. Mit den Zahlungen mindert sich auch der Restkreditbetrag, wodurch die Zinszahlungen ab- und gleichzeitig aber die Tilgungsleistungen zunehmen.
2. Variabel Monatsrate Bei dieser Variante wird in der Regel eine feste Tilgungszahlung vereinbart, die über die Laufzeit hinweg gleich bleibt. Da sich aber durch die Tilgungen der Kreditbetrag mindert, verringern sich auch die Zinszahlungen, die je auf den jeweiligen restkreditbetrag stetig neu berechnet werden.