Das Monitoring gehört bei Kreditinstituten zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation zu einem angemessenen und wirksamen Risikomanagement. Die organisatorischen Pflichten der Institute sind im
Kreditwesengesetz (KWG) zusammengefasst.
Demnach hat ein Institut vor Allem die folgenden Maßnahmen zu treffen: .
• Einrichtung von …
… interner Kontrollverfahren
… einem internen Kontrollsystem
… einer internen Revision
… aufbau- und ablauforganisatorischer Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche
… Prozessen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken
• angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung des Instituts
• Festlegung eines angemessenen Notfallkonzepts, insbesondere für IT-Systeme
Mit Hilfe des Monitoring können die Institute in die Prozesse und Vorgänge steuernd eingreifen und diese in die richtige Bahn lenken. Zudem wird dadurch das Risikomanagement unterstützt.