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Münzregal
 
Das Münzregal definiert das alleinige Recht (Hoheitsrecht) zur Produktion und Ausgabe von Münzen und liegt seit vielen Jahren bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). So liegt das Münzregal auch bei der Bundesregierung Deutschland, die die Produktion der Münzen in entsprechenden Münzstätten vornehmen lässt.
Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist hinsichtlich des Münzregals Folgendes festgehalten:

„Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die EZB bedarf. (…)“

Demnach hat die Europäische Zentralbank (EZB) zu bestimmen, wie viele Münzen in Umlauf gebracht werden dürfen. Zudem liegt bei Rat der EU das Recht, nach Anhörung der EZB die Stückelung und die technischen Merkmale sämtlicher für den Umlauf gedachten münzen so weit zu harmonisieren, wie es für einen reibungslosen Umlauf erforderlich ist.

Im Münzgesetz (MünzG) sind zum Münzregal der Bundesregierung noch weitere detaillierte Bestimmungen festgeschrieben. So wird beispielsweise gesagt, dass der Bund …

… die Gestaltung der nationalen Münzseite der deutschen Euro-Münzen,
… den Wortlaut der Randschrift der 2 Euro-Münzen und
… die Verteilung der auszuprägenden Beträge auf die verschiedenen Nennwerte

bestimmt. Letzteres ist stets im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank zu erfolgen. Geprägt werden die Münzen in den vom Bund beauftragten Münzstätten (Münzprägeanstalt), sofern diese sich dazu auch bereit erklären. Zu den heute noch aktiven Münzstätten zählen die folgenden:

•    Berlin: Staatliche Münze Berlin
•    München: Bayerisches Hauptmünzamt
•    Stuttgart: Staatliche Münze Stuttgart
•    Karlsruhe: Staatliche Münze Karlsruhe
•    Hamburg: Hamburgische Münze
 
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Stichworte:
Münzregal, Münze, Münzen, Ausgabe von Münzen, Recht, Hoheitsrecht, Bund, Münzstätte, Münzstätten, Münzprägeanstalt
 
 
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