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Münzvertrag
 
Der Begriff „Münzvertrag“ (auch Münzkonvention genannt) bezeichnet eine Vereinbarung zwischen den Inhabern eines Münzrechts, also üblicherweise zwischen verschiedenen Staaten, über eine einheitliche bzw. gemeinschaftliche Einrichtung eines Münzwesens oder schlicht über die Anerkennung und Akzeptanz der Münzen des jeweiligen Landes in einem anderen Land.
Hinsichtlich der Vereinheitlichung des Münzwesens beziehen sich die Vertragsinhalte einer Münzkonvention vor Allem auf die folgenden Punkte:

•    Münzfuß
•    Art der Ausprägung (Legierung)
•    zulässige Menge von Scheidemünzen
•    gegenseitige Anerkennung von einheitlich geprägten Kurantmünzen

etc.

Bereits im frühen Mittelalter wurden entsprechende Münzverträge abgeschlossen. Damals war das vorrangige Ziel, ein einheitliches und transparentes Münzwesen zu schaffen. Allerdings waren die Konventionen zu jener Zeit eher erfolglos. Erst später schloss man effiziente und dauerhafte Münzverträge ab.

Beispiele:
•    Münzkonvention zwischen Österreich und Bayern (20. September 1753)
•    Münzkonvention der süddeutschen Zollvereinsstaaten (25. August 1837)
•    Doppelkonvention zu Dresden (30. Juli 1838)
•    Wiener Vertrag (24. Januar 1857)
•    Lateinische Münzunion
etc.
 
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Stichworte:
Münvertrag, Münzverträge, Münzkonvention, Münzkonventionen, Konventionen, Münzunion
 
 
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