Hinsichtlich des Zwecks des MMoU unterscheidet sich dieses nicht von einem normalen Memorandum of Understanding (MoU). Auch hier wird nicht ein verbindlicher vertrag geschlossen, sondern lediglich die Eckpunkte eines in Zukunft geplanten Vertragsabschlusses festgehalten. Die Parteien erklären mit ihrer Unterschrift nur die Absicht, einen Vertrag abzuschließen, verpflichten sich aber in keinster Weise.
Beispiele für Multilaterale Memorandum of Understanding:1. EuroevidenzAm 20. Februar 2003 unterzeichneten die Nationalbanken folgender Länder ein MMoU über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den nationalen Kreditregistern mit Weiterleitung der Informationen an die Kreditgeber:
- Deutschland
- Belgien
- Frankreich
- Italien
- Österreich
- Portugal
- Spanien
Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Absichtserklärung hatten die Teilnehmer 2 Jahre Zeit, die entsprechenden Voraussetzungen für einen problemlosen Datenaustausch zwischen den
Kreditregistern zu schaffen.
2. IOSCO Multilateral Memorandum of UnderstandingIOSCO =
International
Organization of
Securities
Commissions (dt.: Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden)
Dieses MMoU wurde im April 2005 durch die IOSCO zur internationalen Benchmark für den
grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen Wertpapieraufsichtsbehörden erklärt. Alle IOSCO-Mitglieder haben bis zum 31. Dezember 2009 Zeit, sich für die Zeichnung des MMoU zu bewerben bzw. entsprechende Prüfungsverfahren zu durchlaufen, um gewisse Hindernisse aufzudecken und abzuschaffen.