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Namenspapier
 
Namenspapiere werden auch Rektapapiere genannt und sind eine besondere Form von Wertpapieren hinsichtlich der Übertragung der Papiere. Sie lauten auf den Namen einer bestimmten Person.
Mit der Ausstellung einer solchen Urkunde verpflichtet sich der Aussteller, die geschuldete Leistung nur an die namentlich benannte Person bzw. an deren Rechtsnachfolger (z.B. Erben) gegen Vorlage der Urkunde zu erbringen. Die Abgrenzung zu Inhaber- und Orderpapieren sieht dabei wie folgt aus:

Inhaberpapiere
-> lauten auf Inhaber
-> jeder, der im Besitz des Papieres ist, kann Recht geltend machen
-> Übertragung durch einfache Einigung und Übergabe

Orderpapiere
-> lauten auf namentlich Berechtigten
-> nur Berechtigter kann Recht geltend machen
-> Übertragung durch Einigung, Indossament (Übertragungsvermerk auf Rückseite) und Übergabe

Rektapapiere
-> lauten auf bestimmte Person
-> nur namentlich benannte Person kann Recht geltend machen
-> Übertragung durch Einigung, Abtretung (Umschreibung auf neuen Gläubiger) und Übergabe

Die gesetzliche Grundlage für die Abtretung (Zession) sind die schuldrechtlichen Grundsätze nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Dadurch bieten Namenspapiere dem Inhaber ein erhöhtes Maß an Sicherheit, sind allerdings auch komplizierter zu handhaben, wenn es um die Übertragung auf einen neuen Gläubiger geht.

Beispiele:
- Hypotheken/ Grundschuldbrief
- Sparbuch
- Sparkassenbrief
u.s.w.
 
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Stichworte:
Namenspapier, Namenspapiere, Rektapapier, Rektapapiere, Rekta, Orderpapier, Inhaberpapier, Sparbuch, Sparkassenbrief
 
 
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