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Neubewertungsverfahren
 
Das Neubewertungsverfahren bzw. der -prozess (auch Mark-to-Market oder Marking-to-Market) findet in der Finanzwelt bei der Bewertung von einzelnen Finanzinstrumenten oder eines gesamten Portfolios statt, bei denen auf den eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehandelt wird.
Hier wird börsentäglich der aktuelle Marktkurs bzw. -preis einer offenen Handelsposition herangezogen und auf dieser Grundlage der eventuelle Gewinn oder eben Verlust ermittelt, sollte die Position am Markt verkauft werden.

Diese Bewertungsmethode dient Banken vor Allem dahingehend, dass allfällige Nachschussforderungen beim Kunden erhoben werden können, d.h. reichen die gestellten Sicherheiten nicht mehr aus, dann ist eine Erhöhung gefordert.

Große Bedeutung kommt dem Neubewertungsverfahren im Termingeschäft zu, da sie hier für die Margendeckung offener Finanzpositionen wichtig ist.

Angewandt wird dieses Bewertungsverfahren teilweise auch von den jeweiligen Finanzämtern, um die Gewinne oder Verluste des Steuerpflichtigen zu ermitteln und der Steuerschuld anzurechnen.
 
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Stichworte:
Neubewertungsverfahren, Neubewertungsprozess, Mark to Market, mark-to-market, marking-to-market, Neubewertung, bewerten
 
 
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