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Non-Deliverable Forward
 
Non-Deliverable Forwards, kurz NDF (dt.: nicht lieferbare Forwards), sind synthetische Termingeschäfte, die nicht an der Börse gehandelt werden. Sie zählen in die Kategorie der Forwards, d.h. der unbedingten Termingeschäfte und sind somit auch eine Unterart von Derivaten.
Bei NDFs ist das Hauptmerkmal, dass bei Fälligkeit des Terminkontraktes keine Lieferung des Basiswertes (Underlying) und Zahlung des vereinbarten Terminpreises erfolgt, sondern ein Barausgleich (Cash-Settlement) stattfindet. Dieser richtet sich nach der Differenz zwischen dem vereinbarten terminpreis und dem am Fälligkeitstag aktuell vorherrschenden Marktpreis/ -kurs.

Grund dafür ist, dass die Basiswerte nur schwer oder gar nicht lieferbar sind. Das passiert vor Allem, wenn Indizes (z.B. DAX etc.) als Underlying genommen werden. Diese können nicht geliefert werden, da sie nur einer Wiederspiegelung der Wertentwicklung eines Aktienportfolios sind. Häufig werden auch exotische Währungen als Basiswerte herangezogen.
 
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Stichworte:
Non-Deliverable Forward, NDF, Non-Deliverable Forwards, nicht lieferbar, Lieferung, Cash-Settlement, Barausgleich, Settlement, Derivate
 
 
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