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| Nonaffektationsprinzip |
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Das Nonaffektationsprinzip (auch Nonaffektations-Prinzip geschrieben) beschreibt in der Finanzwirtschaft einen staatlichen Grundsatz, der auch in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) festgeschrieben ist.
Hier steht: „Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.“
Folglich meint das Nonaffektationsprinzip das Zweckbindungsverbot von öffentlichen Einnahmen des Staates (z.B. Steuern etc.), d.h. die Einnahmen dürfen grundsätzlich nicht auf einen bestimmten dem Einnahmezweck gleichgestellten Aufwandsziel beschränkt werden. Alle Einnahmen dienen also auch allen Ausgaben des Staates. Dadurch wird gewährleistet, dass hinsichtlich der finanzpolitischen Entscheidungen ein größerer Spielraum vorhanden ist.
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Stichworte:
Nonaffektationsprinzip, Nonaffektations-Prinzip, Zweck, Zweckbindung, Zweckbindungsverbot, BHO, Bundeshaushaltsordnung |
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