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Note
 
Der Begriff „Note“ dient im Banken- und Finanzwesen oft als Kurzform für „Banknote“. Demnach handelt es sich um Papiergeld, das nicht durch Edelmetall abgedeckt ist und auf einen bestimmten Betrag an Währungseinheiten lautet (Nominalwert). Ausgegeben werden sie nach dem Währungsgesetz des jeweiligen Landes von der zuständigen Bank (in der Regel die nationale Zentralbank).
Die Note ist ein gesetzliche Zahlungsmittel und kein Wertpapier. Daher besteht auch keine Einlösungspflicht, d.h. die Noten stellen ausschließlich einen Wert dar. Gemeinsam mit den Münzen eines Landes bilden sie die Bargeldfraktion.

Bevor Noten nach dem Druck an ein Kreditinstitut gegeben werden, stellen sie sogenannte Nonvaleurs dar, d.h. es sind wertlose Scheine. Ihren Wert erhalten sie erst, indem sie in Umlauf gebracht werden. Um die Noten dabei vor Fälschungen zu sichern, weisen sie entsprechende Sicherheitsmerkmale auf:

1. Stichtiefdruck
2. Wasserzeichen
3. Sicherheitsfaden
4. Durchsichtsregister
5. Spezialfolie / Spezialfolienelement
6. Perlglanzstreifen / Farbwechsel
7. Mikroschrift
8. UV-Eigenschaft / fluoreszierende Fasern>
9. Infrarot-Eigenschaft


Noten können verhältnismäßig sehr kostengünstig produziert werden. Dadurch neigen Länder, Banken und Marktteilnehmer leicht zur übermäßigen Banknotenausgabe, was zu einer Inflation führen kann.

Historisch betrachtet wurden Noten bzw. Banknoten auch wie folgt bezeichnet:
- Tresorscheine
- Kassenanweisung
- Reichskassenscheine
- Reichsbanknoten
- Darlehnskassenscheine
- Rentenmarkscheine
- Buschnoten
 
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Stichworte:
Note, Noten, Banknote, Banknoten, Geldschein, Geldscheine, Schein, Scheine, Bank, gesetzliches Zahlungsmittel, Bargeld, Münzen
 
 
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