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Occupational Pensions Regulatory Authority (OPRA)
 
Occupational Pensions Regulatory Authority (OPRA) bezeichnet in Großbritannien eine Aufsichtsbehörde für betriebliche Altersvorsorgesysteme, die sich ausschließlich der Kontrolle von Pensionsfonds widmet.
Die Behörde hat ein eigenes hoch effizientes Prüfverfahren entwickelt, das auch außerhalb des Landes hohe Akzeptanz und Anwendung findet. Sie wurde im Jahre 1995 eingerichtet.

Die OPRA beaufsichtigt zuvor registrierte Betriebsrentensysteme unabhängig von ihren Durchführungswegen. Die Aufsichtsbehörde verfügt dabei nur über enumerativ aufgezählte Befugnisse. Hauptaugenmerk der Beaufsichtigung ist die Kontrolle der Kuratoriumsmitglieder (trustees), die bei Verletzung von Vorschriften und ihrer Pflichten auch abgesetzt werden können.

Die Occupational Pensions Regulatory Authority überwacht mit großer Intensität die Pensionsfonds. Zur Aufsichtstätigkeit zählen unter Anderem die Überprüfung der Meldepflicht oder der Qualität der Systemverwaltung. Darüber hinaus hat sich die Aufgabe der Aufsichtsbehörde für betriebliche Altersvorsorgesysteme zu einer proaktiven Aufsichtstätigkeit gewandelt, die sich vor Allem mit Versorgungssystemen beschäftigt, die ein höheres Risiko von Betrügereien, Misswirtschaft oder nachlässiger Verwaltung bergen.

Die Überwachung der Betriebsrentensysteme hat The Pension Regulator (TPR), eine Folgeeinrichtung, übernommen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit von TPR liegt dabei auf dem Abbau des Kontrollumfangs. Künftig sollen die Meldepflichten abgebaut werden. Andererseits soll der Kampf gegen Betrug bei den Pensionsfonds forciert werden und der Aufwand in der Verwaltung von Betriebsrentensystemen abgebaut werden. Kernaufgabe ist weiterhin die Aufsicht über die Kuratoriumsmitglieder.
 
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Stichworte:
Occupational Pensions Regulatory Authority, OPRA, Aufsicht, Aufsichtsbehörde, Pensionsfonds, The Pension Regulator, TPR
 
 
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