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Öffentliche Hand
 
Mit der öffentlichen Hand meint man alle Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften). Dazu zählen grundsätzlich alle autonomen, selbstständigen, öffentlich-rechtlichen Einheiten wie Bund, Länder, Gemeinden etc.
Die Bezeichnung wird üblicherweise immer dann eingesetzt, wenn es um die Beteiligung der Körperschaften selbst oder ihrer öffentlichen Unternehmen am Wirtschaftsleben geht. Dabei spielt es keine Rolle, ob damit eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts gemeint ist.

Mit öffentlichen Unternehmen oder Staatsunternehmen werden solche Wirtschaftsbetriebe bezeichnet, die die öffentliche Hand mehrheitlich führt und häufig Aufgaben in der Daseinsvorsorge erfüllen. Dazu zählen beispielsweise …
… Stadtwerke,
… Sozialversicherungen oder
… Sparkassen.

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind öffentlich-rechtlich organisiert und handeln auch in dieser Weise.

Jede öffentliche Hand ist für sich verpflichtet, einen eigenen Haushaltsplan (Etat, Budget) aufzustellen und darin die geplanten Einnahmen und Ausgaben gegenüber zu stellen.
 
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Stichworte:
Öffentliche Hand, öffentliche Haushalte, öffentlicher Haushalt, Staat, Körperschaft, Körperschaften, Gebietskörperschaften
 
 
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