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Opportunitätskosten
 
Opportunitätskosten (auch als Alternativkosten, Verzichtskosten oder Schattenpreis bezeichnet) geben einen entgangenen Nutzen oder Ertrag an, der bei alternativem Einsatz des investierten Guts oder Produktionsfaktors herausgekommen wäre.
Opportunitätskosten werden immer dann berechnet, wenn es um den einmaligen Einsatz von Gütern oder Produktionsfaktoren geht. Damit wird ein Vergleich erzielt, wie viel Ertrag die Mittel in einer anderen Verwendung erzielt hätten.

Ein plausibles Beispiel aus dem Alltag hierfür ist die Investition von Geldmitteln in Immobilien, das aber auch in Anleihen hätte investiert werden können. Die Zinserträge, die beim Kauf von Anleihen verloren gehen, stellen die Opportunitätskosten der Immobilieninvestition dar.

Alternativkosten sind ein grenzwertiger Nutzen der Handlungsalternativen, die bei Entscheidungsproblemen auch auf Grund knapper Mittel oder Produktionsfaktoren auftreten. Opportunitätskosten werden demnach vor Allem dann berechnet, wenn nur wenig Mittel zur Verfügung stehen und daher eine Verteilung mit hoher Effizienz gut überlegt sein will. Diese Kosten sollten stets niedrig gehalten werden. Daher wählt man bei anstehenden Entscheidungen stets die Möglichkeit (Opportunität), die einen hohen Deckungsbeitrag in Bezug auf die Einheit des knappen Mittels erzielt.

Opportunitätskosten heißen umgangssprachlich auch „Kosten der Reue“ oder „Kosten entgangener Gewinne“. Sie haben nicht die Bedeutung einer Kosten- und Leistungsrechnung, sondern stellen lediglich ein Konzept dar, das entgangene ökonomische Möglichkeiten in Zahlen ausdrückt.
 
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Stichworte:
Opportunitätskosten, Opportunität, Kosten, Alternativkosten, Schattenrpeis, Verzichtskosten
 
 
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