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Ordnungsgeld
 
Das Ordnungsgeld gehört in die Riege der Ordnungsmittel im Sinne des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Es ist als eine richterliche Sanktion gegen Prozessbeteiligte (Zeugen, Sachverständige etc.) oder Zuschauer anzusehen, die zur Zahlung einer Geldleistung verpflichtet.
Verhangen wird eine solche Sanktion üblicherweise dann, wenn damit ein ungebührliches Verhalten geahndet bzw. ein entsprechendes Verhalten erzwungen werden soll.

Außerdem ist in dem Gesetz geregelt, dass das Mindestmaß 5 und das Höchstmaß 1.000 Euro beträgt, sofern das Bundes- bzw. Landesgesetz keine Grenzen bestimmt. Sollte der Betroffene auf Grund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, das Ordnungsgeld begleichen zu können, so wird ihm …

… eine Zahlungsfrist gewährt oder
… eine Zahlung in Teilbeträgen gestattet.
 
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Stichworte:
Ordnungsgeld, Ordnungsmittel, StGB, Strafgesetzbuch
 
 
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