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Originator
 
Ein Originator (Urheber) ist ein Kreditinstitut, welches im Zusammenhang mit einer Verbriefungsaktion die zu verbriefenden Schulden (Assets) als Initiator entweder allein oder in einem Konsortium begründet und über Investments am Geldmarkt positioniert. Es erfolgt also eine Verbriefung der eigenen Forderungen durch den Originator. Dies geschieht durch Kreditausreichung oder durch den Ankauf bestehender Forderungen.
Nach der gesetzlichen Definition über die angemessene Ausstattung von Instituten und Finanzholding-Gruppen mit Eigenmitteln gilt ein Institut als Originator für eine Verbriefungstransaktion, wenn das verbriefte Portfolio der Transaktion Adressenausfallrisikooptionen enthält. Diese müssen für Rechnung des Instituts oder eines solchen Unternehmens, das derselben Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe wie das Institut angehört, begründet oder auch zum Zwecke der Verbriefung angekauft worden sein. Wenn Investoren einen tranchierten Kreditpool einer einzigen Adresse kaufen, ist somit der Originator der Kredite bekannt. Man spricht in einem solchen Fall dann auch von einer so genannten „Einzel-Originator-Verbriefung.“

Im Zusammenhang mit der Subprime-Krise im Jahre 2007 ist zudem die Forderung laut geworden, dass Banken die von ihnen gegründeten Zweckgesellschaften mit den nötigen Wertberichtigungen in ihre Bilanzen aufnehmen sollen. Dies wird als „Back-to-Originator-Postulat“ bezeichnet und beinhaltet quasi die Forderung nach der Bündelung von Finanzgeschäften in einem einzigen Originator und soll vor Allem einer größeren Transparenz dienlich sein.
 
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Stichworte:
Originator, Urheber, Konsortium
 
 
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