Aktienpakete werden unter Zwischenschaltung eines Finanzinstitutes direkt zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt. Die gehandelten Volumina bewegen sich in der Regel in einer höheren Größenordnung, wobei stets die Vorschriften des
Aktiengesetzes (AktG) beachtet werden müssen.
Oftmals bezeichnet man
auch die gebündelten Risikopositionen, die im Rahmen einer Verbriefungstransaktion vom Originator (Sicherungsnehmer; z.B. Bank) an eine Zweckgesellschaft übertragen werden, als Paket. Weitere übliche Begriffe hierfür sind auch …
… Bündel,
… Sondervermögen,
… Pool oder
… Portfolio.