Marktfähige Papiere sind an einem organisierten Markt registriert und zum Handel zugelassen. Sie können zu den entsprechenden Vorgaben und Rahmenbedingungen jederzeit ausgetauscht werden, d.h. sie sind vertretbar. Diese Eigenschaft kommt vor Allem dadurch zu Stande, dass sie alle aus einer Gattung stammen und die gleichen Rechte verbriefen.
Grundsätzlich differenziert man bei marktfähigen Wertpapieren die folgenden 3 Grundtypen: 1. Gläubigereffekten Diese Papiere verbriefen ein bestimmtes Forderungsrecht mit gleichzeitigem Anspruch auf Zinszahlung. Der Anleger leiht einem Emittenten (ausgebendes Unternehmen) sein Kapital, wodurch die Forderung auf Rückzahlung dieses Kapitals sowie die Zinszahlung darauf entsteht.
2. Teilhabereffekten Sie verbriefen ein Miteigentumsrecht mit gleichzeitigem Anspruch auf einen anteiligen Gewinn. Der Anleger investiert also sein Kapital in das Unternehmen (z.B.
Aktiengesellschaft) und erhält folglich Miteigentum in Bruchteilen.
3. Mischformen Sie verbriefen sowohl ein Forderungsrecht als auch ein Miteigentumsrecht, d.h. sie verknüpfen zwei Formen von Wertpapieren.
Marktfähig bedeutet allerdings noch nicht, dass die Papiere auch tatsächlich gehandelt werden. Es drückt lediglich aus, dass die Titel so konzipiert sind, dass sie für den Handel an einem organisierten Markt genutzt werden könnten.