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Parafiskus
 
Der Begriff „Parafiskus“ (auch Parafiscus geschrieben oder Hilfsfiskus genannt) meint innerhalb einer Gesellschaft zwischen den Privathaushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand wirkende intermediäre juristische Personen, die weder als öffentliche Hand noch als privat bezeichnet werden können. Sie werden als Sondervermögen des Staates mit eigener Haushaltführung betrachtet.
Vor Allem der Staat bedient sich einem Parafiskus zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sollte dieser seine Tätigkeit aufgeben, gehen die Zuständigkeiten auf die öffentliche Hand über. Finanziert wird ein Parafiskus über eigene Finanzmittel, d.h. er kann in der Regel uneingeschränkt und unabhängig vom staatlichen Etat agieren. Die Finanzierung findet oftmals über Zwangsabgaben (z.B. Kammerbeiträge) statt.

Ein bekanntes Beispiel eines Parafiskus‘ sind die Sozialversicherungsträger. Sie dienen der sozialen Absicherung der Bürger und finanzieren sich zu einem großen Teil über die geleisteten Beiträge durch die Versicherten, Arbeitgeber oder auch Dritte. Auch Berufsvertretungen gehören teilweise zu den Parafisci, sofern sie öffentlichen Aufgaben nachkommen und sich über Zwangsabgaben finanzieren. Selbst due Bundesagentur für Arbeit gehört in diese Riege. Ein weiteres Beispiel ist die Kirche. Sie kann sich ebenfalls Parafiskus nennen.
 
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Stichworte:
Parafiskus, Parafiscus, Parafiski, Parafisci, Hilfsfiskus, Fiskus
 
 
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