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Pariser Club
 
Der Pariser Club oder auch Club de Paris ist ein informelles Gremium öffentlicher Gläubiger, das sich mit der Findung abgestimmter und nachhaltiger Lösungen in Bezug auf Zahlungsschwierigkeiten von Schuldnerländern beschäftigt. Er beschäftigt sich mit Fragen der Umschuldung und des Schuldenerlasses und agiert dabei als Vermittler zwischen den Kapitalgebenden Ländern sowie den Schuldnerländern.
Derzeit umfasst der Pariser Club die folgenden 19 permanenten Mitglieder (Stand: Juli 2009), die einen enormen Einfluss auf andere Staaten weltweit ausüben und die Hauptprinzipien und Regeln des Clubs akzeptieren:

•    Australien
•    Österreich
•    Belgien
•    Kanada
•    Dänemark
•    Finnland
•    Frankreich
•    Deutschland
•    Irland
•    Italien
•    Japan
•    Niederlande
•    Norwegen
•    Russland
•    Spanien
•    Schweden
•    Schweiz
•    Großbritannien
•    USA

Die Forderungen dieser Länder gegenüber Schuldnerländern halten in der Regel die jeweiligen Regierungen oder die zuständigen öffentlichen Einrichtungen (vor Allem Exportkreditagenturen).

Seinen Ursprung findet der Pariser Club im Jahre 1956, als Argentinien ein Treffen seiner größten Gläubiger forderte, um einen Zahlungsausfall zu vermeiden. Frankreich erklärte sich bereit, ein entsprechendes dreitägiges Meeting vom 14. Bis zum 16. Mai 1956 in Paris abzuhalten. Die Sitzungen des Pariser Clubs finden heute monatlich statt und werden durch ein Generalssekretariat organisiert. Den Vorsitz sowie das Generalssekretariat werden von vorgesetzten Beamten des französischen Finanzministeriums gehalten.

Der Pariser Club agiert vollkommen unabhängig und frei von Rechtsgrundlagen und -stellungen. Dennoch basiert die Arbeit des Gremiums auf einer Reihe von Regeln und Prinzipien. Die fünf Hauptprinzipien des Clubs sind die folgenden:

1. von Fall zu Fall (case by case)
Die Entscheidungen des Pariser Clubs werden von Fall zu Fall neu und unabhängig getroffen und auf die jeweilige Situation des Schuldnerlandes abgestimmt.

2. Einigkeit (consensus)
Die Entscheidungen des Pariser Clubs fallen ausschließlich unter Einigung mit den Gläubigerländern.

3. Bedingtheit (conditionality)
Der Pariser Club verhandelt Schuldenumstrukturierungsmaßnahmen ausschließlich mit Schuldnerländern, die …

… Schuldenentlastung benötigen,
… entsprechende Regelungen zum Wiederaufbau ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation erarbeitet haben bzw. erlassen wollen
… eine nachweisliche Erfolgsbilanz in Bezug auf die Umsetzung von Reformen unter eines IMF-Programmes

4. Solidarität (solidarity)
Alle Mitglieder handeln als Gruppe.

5. Vergleichbarkeit der Verfahren (comparability of treatment)
 
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Stichworte:
Pariser Club, Paris Club, Club de Paris
 
 
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