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Parität
 
Eine Parität (auch Währungsparität oder Wechselkursparität genannt) ist ein offiziell festgesetztes Austauschverhältnis zwischen zwei Währungen (z.B. Dollar-Parität), einer Währung und einem Sachwert (z.B. Gold-Parität bzw. Goldstandard) oder einer Währung und einer künstlichen Währungseinheit (z.B. ECU-Parität). Man findet Paritäten vorrangig in Systemen fester Wechselkurse.
Paritäten werden von staatlichen Institutionen festgelegt. Dabei differenziert man zwischen den folgenden beiden Varianten:

1. nicht-gesetzliche Bindung
-> Parität wird beispielsweise von der nationalen Zentralbank (Deutschland: Deutsche Bundesbank) festgeschrieben

2. gesetzliche Bindung
-> Paritätfixierung erfolgt durch die Regierung per Gesetz

Ein weiteres Anwendungsbeispiel von Paritäten ist im Folgenden aufgezeigt:

Kaufkraftparität (KKP)
-> Verbrauchergeldparität genannt

Sie wird an Hand der nationalen jährlichen Durchschnittspreise für Waren und Dienstleistungen berechnet. Dafür verwendet man die Basisinformationen für das jeweilige Wirtschaftsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft (ESVG). Es handelt sich um Währungsumrechnungskurse, die die Auswirkungen der Differenzen im Preisniveau zwischen den Mitgliedstaaten beseitigen. Sie ermöglichen vergleiche zwischen den BIP-Komponenten (Bruttoinlandsprodukt) und den Preisniveaus.
 
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Stichworte:
Parität, Paritäten, Wechselkursparität, Währungsparität, Kaufkraftparität, Wechselkurse, feste Wechselkurse
 
 
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