Bei Partizipationsscheinen handelt es sich also genauer betrachtet um stimmrechtslose
Aktien, die für den Anteilseigener lediglich
Vermögensrechte wie die folgenden beinhalten:
• Recht auf Beteiligung am Unternehmensgewinn
• Recht auf Dividendenzahlung
• Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös (z.B. bei Verkauf des Unternehmens)
• Recht auf Bezug neuer Aktien
Rechtliche Grundlage bildet gemeinhin das
Aktiengesetz (AktG), sofern keine gesetzlichen Abweichungen vorgesehen sind. Grundsätzlich sind Partizipationsscheine dem deutschen Genussschein ähnlich, sollten aber deutlich davon abgegrenzt werden, da es sich um zwei verschiedene Finanzinstrumente handelt.
Mit Hilfe von Partizipationsscheinen können sich schweizerische Unternehmen risikotragendes Kapital beschaffen, ohne externe Einflüsse auf die Unternehmensorganisation zu befürchten, da die Anteilseigner keine Stimmrechte besitzen. Sie haben keine Mitwirkungsrechte.