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Passiva
 
Die Passiva (auch Passivseite genannt) ist die rechte Seiter einer Unternehmensbilanz und spiegelt das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten (Schulden) des Unternehmens gegenüber Nicht-Eigentümern (Fremdkapital) wieder. Demnach weist die Passivseite die Mittelherkunft auf. Der Begriff „Passivseite“ stammt vom lateinischen „pati“, was mit „leiden“, „stillhalten“ oder „ruhen“ übersetzt werden kann.
Die Gliederung einer handelsrechtlichen Unternehmensbilanz ist im Handelsgesetzbuch (HGB) niedergeschrieben. Demnach umfasst die Passivseite die folgenden Positionen:

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
3. satzungsmäßige Rücklagen
4. andere Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

2. Steuerrückstellungen

3. sonstige Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

1. Anleihen
 davon konvertibel

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

8. sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern


Das Eigenkapital ergibt sich in der Regel aus der Saldierung der Aktivposten mit den Verbindlichkeitspositionen der Passivseite. Wichtig ist, dass die beiden Bilanzseiten stets in einer Waage sind, d.h. die Bilanzsumme der Passivseite entspricht der Bilanzssume der Aktivseite.
 
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Stichworte:
Passiva, Passivseite, Bilanz, Bilanzseite, passive Posten, Verbindlicheiten
 
 
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