Die Gliederung einer handelsrechtlichen Unternehmensbilanz ist im
Handelsgesetzbuch (HGB) niedergeschrieben.
Demnach umfasst die Passivseite die folgenden Positionen: A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
3. satzungsmäßige Rücklagen
4. andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Steuerrückstellungen
3. sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten 1. Anleihen
davon konvertibel
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
8. sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
D. Rechnungsabgrenzungsposten
E. Passive latente Steuern Das Eigenkapital ergibt sich in der Regel aus der Saldierung der Aktivposten mit den Verbindlichkeitspositionen der Passivseite. Wichtig ist, dass die beiden Bilanzseiten stets in einer Waage sind, d.h. die Bilanzsumme der Passivseite entspricht der Bilanzssume der Aktivseite.