Die Passivgeschäfte stellen im Allgemeinen
Verbindlichkeiten (Schulden) eines Unternehmens gegenüber Nicht-Eigentümern (Fremdkapital) sowie den Eigentümern (Eigenkapital) dar. Hauptbestandteil ist die Hereinnahme von Kundengeldern, sodass man auch vom Einlagengeschäft sprechen kann. Die angenommen Gelder können zu einem großen Teil im Rahmen des Aktivgeschäftes als
Kredite vergeben oder in andere Finanzinstrumente verzinslich angelegt werden.
Nach dem
Handelsgesetzbuch (HGB) umfasst die Passivseite einer Bilanz die folgenden Positionen:
1. Eigenkapital
2. Rückstellungen
3. Verbindlichkeiten
• Anleihen
• Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
• erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
• Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
• Verbindlichkeiten aus Annahme gezogener Wechsel und Ausstellung eigener Wechsel
• Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
• Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
• sonstige Verbindlichkeiten
4. Rechnungsabgrenzungsposten
5. Passive latente Steuern
Allgemein kann man aber sagen, dass die Passivgeschäfte von Instituten die folgenden Positionen beinhalten: A) Verbindlichkeiten gegenüber Banken
• täglich fällige Verbindlichkeiten
• Einlagen mit vereinbarten Laufzeiten oder Kündigungsfristen
B) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
• Spareinlagen
• Kontokorrenteinlagen
• Einlagen mit vereinbarten Laufzeiten oder Kündigungsfristen
C) verbriefte Verbindlichkeiten
• begebene Schuldverschreibungen
• Akzepte, Solawechsel und sonstige Geldmarktpapiere