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Pensionen
 
Pensionen sind im Finanz- und Wirtschaftswesen vorrangig Ruhegehälter (Renten) als spezielle Art der Versorgungsbezüge an ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Rechtlich geregelt werden sie unter anderem im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz, kurz BeamtVG). Bei Banken aber versteht man unter Pensionen auch eine prämienbegünstige Vorsorgemit staatlicher Förderung.
Um eine Pension beziehen zu können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

•    Mindestdienstzeit von 5 Jahren oder
•    Dienstunfähigkeit in Folge von unverschuldeter …
… Krankheit
… Verwundung
… sonstiger Beschädigung

Der Anspruch des Berechtigten beginnt mit dem Zeitpunkt des Beginns des Ruhestandes. Die Höhe errechnet sich auf Grundlage der sogenannten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.

1. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
•    Grundgehalt
•    Familienzuschlag der Stufe 1
•    sonstige im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig deklarierte Dienstbezüge
•    Leistungsbezüge nach Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

Zudem findet man die folgenden Sonderreglungen im BeamtVG:

„Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge (Freistellung) gelten als ruhegehaltfähige Dienstbezüge die dem letzten Amt entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.“
 
2.  Ruhegehaltfähige Dienstzeit
Darunter versteht man die Dienstzeit, die ein Beamter vom Tag seiner ersten Berufung in das Beamtenverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat.

Die Höhe der Pensionen beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der Dienstbezüge (Stand: Februar 2010), insgesamt aber maximal 71,75 Prozent (nach ca. 40 Jahren erreicht). Der Satz ist auf zwei Dezimalstellen zu runden.

Pensionen werden in Deutschland gezahlt an:
•    Beamte
•    Richter
•    Soldaten
•    Pfarrer
•    Kirchenbeamte
•    andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
 
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Stichworte:
Pensionen, Pension, Rente, Ruhegehalt, Beamte, Beamter, Richter
 
 
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