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Pensionierung
 
Als Pensionierung bezeichnet man im Finanzwesen umgangssprachlich auch Pensionsgeschäfte. Dabei wird ein Vermögensgegenstand gekauft und gleichzeitig eine Rückkaufvereinbarung (Repo; Repurchase Operation) getroffen, sodass der Verkäufer den Gegenstand auf Termin verpflichtend wieder zurückkaufen muss. Der Vermögensgegenstand wird sozusagen in Pension gegeben.
Üblicherweise dienen als Vermögensgegenstände entsprechende Wertpapiere, sodass man in der Regel von Wertpapierpensionsgeschäften spricht. Dabei veräußert ein Wertpapierbesitzer (Pensionsgeber) bestimmte Titel an einen Käufer (Pensionsnehmer) und verpflichtet sich, diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzukaufen. Der Rückkaufzeitpunkt kann von vornherein oder während der Laufzeit festgelegt werden. Der Käufer der Werte verpflichtet sich im Rahmen dieser Pensionierung gleiche oder identische Vermögensgegenstände zum Fälligkeitszeitpunkt an den Verkäufer zu liefern.

Pensionierungen findet man vor Allem auch im Bereich der Offenmarktpolitik der Zentralbanken. Hierbei wird Zentralbankgeld für eine befristete Zeit bereitgestellt bzw. absorbiert. Diese Geschäfte nennt man auch befristete Transaktionen. Sie können sowohl über den Kauf von Wertpapieren als auch durch Verpfändung dieser Werte abgewickelt werden. Die Geschäftsbanken übergeben also an die Zentralbank Vermögensgegenstände und erhalten im Gegenzug dafür Zentralbankgeld oder umgekehrt. Stets ist eine Rückkaufvereinbarung damit verbunden, d.h. der Verkäufer verpflichtet sich zum Rückkauf der Werte. Seitens der Geschäftsbanken handelt es sich bei einer Pensionierung um eine besicherte Kreditaufnahme, denn sie leihen sich Zentralbankgeld und hinterlegen dafür entsprechende Vermögensgegenstände. In der Bilanz werden sie daher als Verbindlichkeiten gegenüber der Zentralbank auf der Passivseite erfasst.
 
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Stichworte:
Pensionierung, Pension, Pensionsgeschäft, Repo, Rückkaufvereinbarung, Repurchase Operation, Wertpapierpensionsgeschäft
 
 
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