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Pensionsgeschäft, liquiditätszuführendes
 
Unter liquiditätszuführenden Pensionsgeschäften versteht man im Rahmen der Offenmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) befristete Transaktionen in Form von Repogeschäften (Repo = Repurchase Operation), bei denen die Zentralbank von den Geschäftsbanken refinanzierungsfähige Vermögensgegenstände als Sicherheiten ankaufen und zugleich eine Rückkaufvereinbarung festlegen.
Bei dieser Form der Pensionsgeschäfte wird dem Geldverkehr Zentralbankgeld zugeführt. Im gegensatz dazu kann auch Liquidität abgeschöpft werden, indem Zentralbankgeld durch die Geschäftsbanken an die Zentralbank über entsprechende Repogeschäfte zurückgegeben wird. Ziel der liquiditätszuführenden Pensionsgeschäfte ist vorrangig die Flüssigmachung des Marktes. Zudem sollen dadurch indirekt Zinsanpassungen erreicht werden.

Dafür kauft die Zentralbank von den Geschäftsbanken Vermögensgegenstände üblicherweise in Form von Wertpapieren an und zahlt im Gegenzug eine bestimmte Menge an Zentralbankgeld. Die Banken verpflichten sich im Rahmen des Repos, die Vermögenswerte zu einem späteren Zeitpunkt (in der Regel innerhalb weniger Wochen) wieder zurückzukaufen. Dieser Rückkaufzeitpunkt kann von vornherein festgelegt oder später vereinbart werden. Der Rückkaufpreis liegt üblicherweise über dem Kaufpreis, da dieser die für die Laufzeit des Geschäfts angefallenen Zinsen enthält.

Für die Banken stellen liquiditätszuführende Pensionsgeschäfte besicherte Kreditaufnahmen dar und werden daher als Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Unternehmensbilanz erfasst. Da als Gegenstand der Geschäfte Zentralbankgeld dient und Wertpapiere zur Besicherung genutzt werden, spricht man auch von General Collateral Repo.
 
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Stichworte:
liquiditätszuführendes Pensionsgeschäft, Pensionsgeschäfte, Repo, Repogeschäft, befristete Transaktionen
 
 
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