Bezogen auf das Repogeschäft
ermittelt man den Pensionssatz auf Basis der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem höheren Rückkaufpreis. Generell kennzeichnet sich ein Repo dabei durch die folgende Vorgehensweise aus:
Ein Verkäufer (Pensionsgeber, Kreditnehmer) veräußert bzw. überträgt bestimmte Vermögensgegenstände (z.B. Wertpapiere) an einen Käufer (Pensionsnehmer,
Kreditgeber). Dafür erhält er einen vereinbarten Kaufpreis, der als eine Verbindlichkeit auf der Passivseite der Unternehmensbilanz des Pensionsgebers erfasst wird (Darlehen). Gleichzeitig vereinbaren die beiden Parteien einen Rückkauf der Werte, d.h. der Pensionsgeber verpflichtet sich, die vermögensgegenstände zu einem späteren Zeitpunkt zu einem entsprechenden Rückkaufpreis wieder zurückzukaufen. Der Pensionsnehmer geht die Verpflichtung ein, diese bzw. identische Werte an den Pensionsgeber zurückzugeben. Der Rückkaufzeitpunkt kann hier entweder von vornherein festgelegt oder während der Laufzeit vereinbart werden.
Da der Rückkaufpreis die Zinsen beinhaltet, die für die Kreditvergabe bis zur Fälligkeit des Repo angefallen sind, liegt dieser auch oberhalb des Kaufpreises. Neben der Laufzeit und dem Betrag sind die Zinsen auch von der Qualität der Vermögensgegenstände abhängig. Da der Kreditnehmer eine Sicherheit in Form dieser Werte stellt, liegen die Pensionssätze
üblicherweise auch unterhalb der laufzeitkongruenten Zinssätze für unbesicherte Kredite.