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Pensionsverpflichtung
 
Eine Pensionsverpflichtung zählt laut den International Financial Reporting Standards, kurz IFRS (genauer gesagt den darin integrierten International Accounting Standards, IAS), zu den leistungsorientierten Plänen eines Unternehmens an seine Arbeitgeber. Hierbei handelt es sich um Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei denen die entweder die Beträge noch nicht feststehen oder diese nicht in eine eigenständige Einheit (z.B. Fonds) eingezahlt werden.
Pensionsverpflichtungen stellen für die Unternehmen stets eine Schuld dar und werden daher auf der Passivseite der Bilanz als gegenwärtige Verpflichtungen erfasst. Genauer gesagt werden für die Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersvorsorge (Pensionsverpflichtungen) entsprechende Rückstellungen gebildet – sogenannte Pensionsrückstellungen. Der Grund dafür ist, dass für die Erfüllung der Verbindlichkeit ein Abfluss an Mitteln mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich ist (es spricht mehr dafür als dagegen).

In der Regel ist bei den Pensionsverpflichtungen unklar, ob, wann und in welcher Höhe eine Zahlung an einen Versorgungsberechtigten fällig wird. Es handelt sich also um ungewisse Verbindlichkeiten des Unternehmens. Wichtig ist aber, dass die Höhe der Verpflichtung abgeschätzt werden kann.
 
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Stichworte:
Pensionsverpflichtung, Pensionsverpflichtungen, Pensionsrückstellung, Pensionsrückstellungen, Rückstellung, IAS, Bilanz
 
 
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