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Personalkredit
 
Der Personalkredit ist ein Darlehen, das üblicherweise ausschließlich wegen der guten Bonität des Antragstellers/ der Antragsteller gewährt wird. Es handelt sich im Grunde um einen Blankokredit, bei dem das Kreditinstitut (Kreditgeber) auf die Stellung von dinglichen Sicherheiten verzichtet und lediglich auf Kreditwürdigkeit des Kunden (Kreditnehmer) vertraut. „Blanko“ bedeutet dabei nicht zwingend, dass das Darlehen ohne jegliche Sicherheiten ausgegeben wird.
Voraussetzung für die Vergabe eines Personalkredites ist eine umfangreiche Bonitätsprüfung des Darlehensnehmers mit Hilfe von internen und externen Rating- und Scoring-Verfahren. Um sich dennoch abzusichern, werden bei Personalkrediten teilweise Sicherheiten wie die folgenden verlangt:

•    Bürgschaften
•    Lohn- und Gehaltsabtretungen
•    sonstige Forderungsabtretungen (Zession)


Da es sich hier aber nicht um dingliche Sicherheiten wie Grundpfandrechte oder Ähnliches handelt, wird der Personalkredit eben auch als Blankokredit bezeichnet. Dabei kann man aber oftmals feststellen, dass ein solches Darlehen verhältnismäßig zinsintensiver gestaltet sind, da die ausgebenden Banken (Darlehensgeber) die Kreditausfallgefahr über einen Risikoaufschlag kompensieren.

Vor allem im unternehmerischen Bereich kommt dem Personalkredit eine größere Rolle zu, da hier das Aufbringen von dinglichen Sicherheiten oftmals schwer fällt bzw. vorhandene Möglichkeiten für weitere Darlehensvergaben offen gehalten werden sollen.

Beispiele von Personalkrediten:

A) Privatkundengeschäft
•    Dispositionskredit
•    Ratenkredit
•    Kreditkartenlimits
etc.

B) Firmenkundenbereich
•    Betriebsmittelkredit
•    Kontokorrentkredit
etc.
 
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Stichworte:
Personalkredit, Personalkredite, Blankokredit, Blankodarlehen, blanko
 
 
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