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Pferdegeld
 
Das Pferdegeld hatte in früheren Zeiten verschiedene Bedeutungen, wurde aber stets als eine Abgabe auf bzw. in Zusammenhang mit Pferden oder allgemein Zugtieren erhoben und entrichtet. Zu den Varianten bzw. Bedeutungen von Pferdegeld zählen unter Anderem die folgenden:
1. Kavalleriegeld
Als Pferdegeld bezeichnete man eine Abgabe in Bargeld für den Unterhalt (Bekleidung, Futter, Reitausstattung etc.) der Heereseinheiten zu Pferde. Zudem galt es auch als eine Abgabe dafür, dass die üblicherweise städtische Obrigkeit Pferde für den Waffendienst und zu anderen Diensten hielt.

2. Pferdesteuer (auch Zugtiergeld genannt)
Den privaten Haushalten wurde das Pferdegeld als eine steuerliche Abgabe auf Reit- und Zugtiere auferlegt. Sie wurde an den Landsherren in der Regel als Bargeld entrichtet. Genauer gesagt ist es eine spezielle Form des Zugtiergeldes, das sich speziell auf die Haltung von Pferden bezieht.

3. Pferderennen
Nahm man an Pferderennen teil, d.h. war man als Zuschauer bei einem solchen Event vor Ort, musste man üblicherweise auf den Eintrittspreis einen Zuschlag in Form des Pferdegeldes entrichten. Das wurde unter Anderem für den Unterhalt der Tiere sowie die Ausrichtung des Rennens verwendet.

4. Aufwandsentschädigung
Wurde ein Pferd bei einer Dienstreise eingesetzt, wo hatte der Dienstherr eine Aufwandsentschädigung als Pferdegeld für das Tier zu entrichten.

5. Ablösegeld
Damit sich ein Hof vom Frondienst entsagen konnte, hatte dieser jährlich eine Abgabe als Ersatz zu zahlen, das in Form des Pferdegeldes bzw. auch Pferdchensgeldes erfolgte.
 
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Stichworte:
Pferdegeld, Pferd, Geld, Pferdchensgeld, Pferdchengeld, Zugtiergeld, Viehgeld, Pferde, Abgabe
 
 
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