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Pflegeversicherung
 
Eine Pflegeversicherung ist eine Sozialversicherung und dient generell der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Man findet sie als gesetzliche Pflegeversicherung, private Pflegeversicherung sowie Pflegezusatzversicherung (freiwillige Privatversicherungen).
1. Gesetzliche Pflegeversicherung
Sie zählt zu den Pflichtversicherungen des deutschen Sozialversicherungssystems und ist rechtlich im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Anspruch auf Leistung aus der Pflegeversicherung haben alle Pflegebedürftigen, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Als pflegebedürftig gilt man, wenn man

„(…) wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe (…)“ bedarf.

Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, deren Aufgaben durch die Krankenkassen wahrgenommen werden. Finanziert werden die Leistungen aus der Pflegeversicherung über die Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber. Der Beitragssatz beträgt derzeit 1,95 Prozent anteilig aufgeteilt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Pflichtversicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind, kommt ein Zuschlag von 0,25 % hinzu, der zu 100 % vom Arbeitnehmer getragen werden muss.

2. Private Pflegeversicherung
Eine private Pflegeversicherung haben alle Jene abzuschließen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Sie wird oftmals bereits in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung angeboten. Die Beitragszahlungen sind zu 100 Prozent vom Versicherten selbst zu tragen. Zudem können die Leistungen individuell abgestimmt werden.

3. Pflegezusatzversicherung
Diese Variante dient als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier hat man oftmals die Wahl zwischen verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten wie …

… Pflegekostenversicherung
… Pflegetagegeldversicherung
… Pflegerentenpolicen

oder Ähnliches. Auch bei der Zusatzversicherung sind die Beiträge durch den Versicherten hundertprozentig selbst zu tragen.
 
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Stichworte:
Pflegeversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, private Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Pflege, pflegebedürftig, Pflegekasse
 
 
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