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Plastikgeld
 
Mit dem Begriff „Plastikgeld“ bezeichnet man umgangssprachlich alle im Zahlungsverkehr eingesetzten Karten, da diese üblicherweise aus dem Material Plastik hergestellt werden. In manchen Ländern kommen auch sogenannte Kunststoffgeldscheine als Ersatz für Bargeld aus Papier oder Baumwolle zum Einsatz, die ebenfalls als Plastikgeld bezeichnet werden. Auch Spielgeld beispielsweise in Casinos etc. nennt man häufig Plastikgeld.
Die üblichste Anwendung aber ist im Zusammenhang mit den Karten im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Dazu zählen neben den alltäglichen Bankkarten auch Geldkarten, Kreditkarten oder sonstige für die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen einsetzbaren Karten (z.B. Telefonkarten etc.).

Plastikgeld kann für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im täglichen Güterverkehr eingesetzt werden. Dazu wird die jeweilige Karte lediglich beim Händler vorgelegt und der fällige Betrag über ein entsprechendes Zahlungssystem abgerechnet. Dazu zählen beispielsweise die folgenden:

•    Electronic-Cash-System (ec-Cash)
•    Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)

Ist die Karte mit einem Chip ausgestattet, kann diese auch als sogenannte elektronische Geldbörse verwendet werden. Dazu wird der Chip über das Girokonto des Karteninhabers aufgeladen (maximal 200 Euro) und anschließend für Zahlungen (z.B. Ticketkauf) eingesetzt. Da bei dieser Variante allerdings keine Identitätsprüfung des Kartenbesitzers erfolgt, weil diese bereits bei Aufladung der Karte am Geldautomaten über die PIN-Eingabe bzw. am Bankschalter durchgeführt wurde, ist hier die Gefahr gegeben, dass Unberechtigte beispielsweise bei Kartenverlust über das Guthaben verfügen.
 
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Stichworte:
Plastikgeld, elektronische Geldbörse, Karte, Karten, Bankkarte, Kreditkarte
 
 
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