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Politik der versteckten Hand
 
Mit dem Ausdruck „Politik der versteckten Hand“ (engl: policy of hidden hand) bezeichnet man im Finanzwesen die unbefugten Tätigkeiten einer Zentralbank (sowohl der Europäischen Zentralbank, kurz EZB, als auch der jeweiligen nationalen Zentralbanken). Im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik führen die Institute demnach auch unbefugte Geschäfte aus.
Ein Beispiel hierfür ist die britische Zentralbank Bank of England, die vor den Jahre 1914 oftmals Schatzwechsel an den meist Bietenden am offenen Markt veräußerte, in deren Besitz sie über Kreditvergaben an den Staat gekommen war. Für die Bank war es Teil der Offenmarktpolitik. Da aber rechtlich keine Berechtigungen zu solchen Handlungen vorlagen, zählte es zur Politik der versteckten Hand. Ebenso verfuhr auch die Deutsche Reichsbank, die ebenfalls keine Berechtigung dafür hatte.

Da heutzutage das Aufsichtsrecht vor Allem in Bezug auf zentralbankpolitische Aktivitäten stark ausgeprägt ist und erhöhte Transparenz bei den Entscheidungsprozessen der Banken vorherrscht, ist eine Politik der versteckten Hand so gut wie unmöglich.
 
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Stichworte:
Politik der versteckten Hand, policy of hidden hand, Offenmarktpolitik
 
 
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