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Popitzsches Gesetz
 
Das Popitzsche Gesetz der Anziehungskraft des übergeordneten Haushalts bzw. des zentralen Etats ist ein Ausgabengesetz formuliert durch Johannes Popitz. Es erklärt den Zusammenhang zwischen dem Wachstum der Staatsquote gesamthaft und der Zunahme der Ausgabenanteile der Gliedstaaten (z.B. bei einem bundesstaatlich gegliederten Staat wie Deutschland) eines Zentralstaates.
Popitz meinte, dass die die Ausgaben des Zentralstaates im Zeitverlauf rascher ansteigen (überproportional), als die einzelnen gliedstaatlichen Ausgaben. Die in einer weiter unten befindlichen Hierarchie bereitgestellten Leistungen verlagern sich oftmals in eine höhere gelegene Ebene.
 
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Stichworte:
Popitzsches Gesetz, Popitz, Johannes Popitz
 
 
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