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Postkreditbrief
 
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Postkreditbriefe wurden erstmals am 1. Mai 1914 durch die früheren Postscheckämter (Vorläufer der heutigen Postbank) ausgestellt und dienten der schnellen und einfachen Bargeldbeschaffung für Reisende. Heutzutage sind sie allerdings nicht mehr erhältlich.

Reisende hatten durch die Postkreditbriefe die Möglichkeit, unterwegs einfach und schnell Bargeld zu beziehen. Allerdings wurde dafür eine entsprechende Gebühr fällig, die je 100 Mark staffelweise anstieg. Hinsichtlich der Gebühren war beispielsweise Folgendes festgehalten:

•    50 Pfennig für die Ausstellung des Postkreditbriefes
•    5 Pfennig für die Auszahlung des Postkreditbriefes
•    5 Pfennig Steigerungsgebühr je 100 Mark

Im Laufe der Zeit wurde die feste Gebühr abgeschafft und später eine Mindestgebühr wieder eingeführt. Am 1. Juni 1930 wurden die Postkreditbriefe durch Postreisescheckhefte abgelöst, die seit August 1944 ebenfalls nicht mehr angeboten werden.

Rechtlich geregelt war der Postkreditbrief sowie die damit verbundenen Gebühren in der damaligen Postordnung. Hier war auch ersichtlich, dass der Postkreditbrief entweder durch Bareinzahlungen über die Zahlkarte oder per Überweisung vom Postscheckkonto beglichen werden konnte.

Postkreditbriefe konnten bei jedem Postscheckamt beantragt werden. Bei der Abrufung der letzten Auszahlungsrate hatte der Antragsteller die mit dem Brief ausgegebene Zahlkarte (Ausweiskarte) zurückzugeben.

 
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Stichworte:
Postkreditbrief, Postkreditbriefe, Postkredit, Kreditbrief, Postscheckamt, Postbank, Postscheckämter, Postordnung
 
 
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