Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Postüberweisung
 
Die Postüberweisung ist eine Möglichkeit der Postbank im Rahmen des Zahlungsverkehrs, Geld von einem Konto auf ein anderes zu übertragen. Der Ursprung des deutschen Postüberweisungsverkehrs liegt im Jahre 1909. Am 1. Januar gründete die Reichspost 13 Postscheckämter und führte damit den Postüberweisungs- und Scheckverkehr ein.
Ab diesem Zeitpunkt hatten Inhaber eines Postscheckkontos die Möglichkeit, Gelder überregional auf andere Konten zu übertragen sowie Gutschriften verbuchen zu lassen. Im Jahre 1951 wurde der Dienst auf die Auslandsüberweisung ausgedehnt. Der deutsche Postüberweisung- und Scheckverkehr entstand dabei nach dem Vorbild des österreichischen Dienstes, offerierte das Angebot aber nicht nur bestimmten Personenkreisen (Geschäftsleute etc.), sondern auch dem „kleinen Mann“.

Die gesetzliche Grundlage war die Postscheckordnung vom 6. November 1908. Im Artikel 1 stand geschrieben:

„Zur Teilnahme am Post-Überweisungs- und Scheckverkehr wird jede Privatperson, Handelsfirma, öffentliche Behörde, juristische Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt auf ihren Antrag zugelassen. Der Antrag kann bei einem Postscheckamt oder einer Postanstalt gestellt werden. (…)“

Für eine Postüberweisung vom Postscheckkonto hatte der Kontoinhaber eine Gebühr in Höhe von 3 Pfennig zu entrichten.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Postüberweisung, Postbank, Überweisung, Postüberweisungsverkehr, Postscheck, Postscheckverkehr, Postscheckamt, Postscheckordnung
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten