Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Prämie
 
Der Begriff „Prämie“ meint im Allgemeinen eine üblicherweise im Voraus versprochene Leistung in Form von Geld- oder Sachleistungen als eine Art Auszeichnung bzw. Anerkennung. Sie kann entweder als eine Art Vergütung für eine bestimmte Leistung als eine Zusatzentlohnung ohne direkte Gegenleistung erbracht werden.
Beispiele:

•    zusätzliche Leistung zum Arbeitslohn als …
…Treueprämie für langjährige Mitarbeit (Dienstjubiläum)
… Leistungsprämie für besondere Leistungen

•    zusätzlich zur Verzinsung eines Anlagebetrages ausgeschütteter Geldbetrag z.B. bei …
… Prämiensparen
… Gewinnsparen etc.

•    Zahlung für den Erwerb einer Option (Optionsprämie)

•    unentgeltliche Ausgabe eines Produktes im Rahmen des Marketings (Verkaufsförderung)

•    Zusatzausschüttungen bei Prämienlotterien

etc.

Zudem werden auch die Beitragszahlungen im Rahmen von Versicherungsverträgen als Prämie bezeichnet. Rechtlich geregelt sind diese im Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG). Hier ist Folgendes geschrieben:

„Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.“

Sollte ein Versicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode beendet, kann der Versicherungsnehmer den Teil der Prämie unter Abzug der anfallenden Kosten für die Zeit nach Vertragsbeendigung zurückfordern. Außerdem hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht, wenn die Prämie seitens des Versicherers ohne entsprechende Heraufsetzung des Versicherungsschutzes erhöht. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers, frühestens aber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, möglich.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Prämie, Prämien, Prämienzahlung, Beitrag, Versicherung, Prämienlotterie, Optionsprämie
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten